Wand- und Außenhydranten sind nur das sichtbare Ende einer verlässlichen Löschwasserversorgung für den manuellen Löschangriff durch Feuerwehren, Betreiberpersonal oder Gebäudenutzer.
Dahinter stehen zuverlässige und auf die örtlichen Bedingungen abgestimmte Wasserversorgungsbauteile, wie Pumpenanlagen, Erdleitungen sowie Füll- und Entleerungsstationen.
Diese Komponenten stellen eine verlässliche Versorgung der Hydranten sicher.
Wandhydranten Typ F sind nun ausschließlich über Nass-Trockenstationen oder Trinkwasser-Trennstationen mit freiem Auslauf anzuschließen, damit eine Gefährdung des Trinkwassers vermieden wird.
Warum Trinkwassertrennung wichtig ist:
Feuerlösch- und Brandschutzanlagen im Gebäude stellen ein hohes hygienisches Risiko dar, wenn sie unmittelbar mit der Trinkwasserinstallation verbunden sind.. Die DIN 1988 Teil 600 regelt bereits seit 2010 die Ausführung und den Anschluss von Trinkwasserinstallationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen. Die neue Trinkwasserverordnung (TVO), die am 1. November 2011 in Kraft getreten ist, hat hier noch einige Verschärfungen gebracht.
Man unterscheidet auch zwischen Überflur– und Unterflurhydranten.
Bei Löschwasserleitungen wird unterschieden zwischen:
1. Löschwasserleitung „Nass“: Die Leitungen sind ständig mit Wasser gefüllt und betriebsbereit.
2. Löschwasserleitung „Nass/Trocken“: Leitungen werden erst im Brandfall durch Fernbetätigung mit Löschwasser gefüllt.
3. Löschwasserleitung „Trocken“: Leitungen, die ausschließlich von der Feuerwehr mit Löschwasser von außen eingespeist und in Betrieb gesetzt werden.
Wand- und Außenhydranten sind nur das sichtbare Ende einer verlässlichen Löschwasserversorgung für den manuellen Löschangriff durch Feuerwehren, Betreiberpersonal oder Gebäudenutzer.
Dahinter stehen zuverlässige und auf die örtlichen Bedingungen abgestimmte Wasserversorgungsbauteile, wie Pumpenanlagen, Erdleitungen sowie Füll- und Entleerungsstationen.
Diese Komponenten stellen eine verlässliche Versorgung der Hydranten sicher.
Wandhydranten Typ F sind nun ausschließlich über Nass-Trockenstationen oder Trinkwasser-Trennstationen mit freiem Auslauf anzuschließen, damit eine Gefährdung des Trinkwassers vermieden wird.
Warum Trinkwassertrennung wichtig ist:
Feuerlösch- und Brandschutzanlagen im Gebäude stellen ein hohes hygienisches Risiko dar, wenn sie unmittelbar mit der Trinkwasserinstallation verbunden sind.. Die DIN 1988 Teil 600 regelt bereits seit 2010 die Ausführung und den Anschluss von Trinkwasserinstallationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen. Die neue Trinkwasserverordnung (TVO), die am 1. November 2011 in Kraft getreten ist, hat hier noch einige Verschärfungen gebracht.
Man unterscheidet auch zwischen Überflur– und Unterflurhydranten.
Bei Löschwasserleitungen wird unterschieden zwischen:
1. Löschwasserleitung „Nass“: Die Leitungen sind ständig mit Wasser gefüllt und betriebsbereit.
2. Löschwasserleitung „Nass/Trocken“: Leitungen werden erst im Brandfall durch Fernbetätigung mit Löschwasser gefüllt.
3. Löschwasserleitung „Trocken“: Leitungen, die ausschließlich von der Feuerwehr mit Löschwasser von außen eingespeist und in Betrieb gesetzt werden.