Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir weisen darauf hin, dass gewerkfremde Arbeiten, wie das Erstellen und Schließen von Decken- und Wanddurchbrüchen, Kernbohrungen, Stemm- und Elektroarbeiten, Auflegen des Elektroeinspeisekabels, Wasser, Strom, Diesel, Brandmeldeanlage und ähnliche Arbeiten, bauseits erfolgen. Sie sind nicht Bestandteil unseres Angebotes, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot als Positionen bepreist sind. Sollten erdverlegte Rohrleitungen im Angebot enthalten sein, so sind die Vorleistungen und das Verschließen von Gräben nach DIN 4124 bauseits zu erbringen.

Anschlüsse an das Trinkwasserrohrnetz mit allen Erfordernissen gemäß DIN 1988 (und allen weiteren diesbezüglichen Vorschriften) sind ausschließlich bauseitige Leistungen und nicht im Angebot enthalten.

Wasser- und Stromversorgung allgemein

Wenn im Angebot nicht explizit aufgeführt, ist keine Veränderung der Wasser-, beziehungsweise Stromversorgung enthalten. Dieses gilt auch für etwaige Veränderungen der Wasserbeaufschlagung, sowie zusätzlich besprinklerte Bereiche, insbesondere Regale. Dies hat im Vorfeld der Eigentümer/Betreiber durch ein Planungsbüro separat klären zu lassen (Betreiberpflicht).

Die Verlegung der Zuleitung von der öffentlichen Wasser-, beziehungsweise Betriebswasserleitung, sowie Stromversorgung und elektrische Verkabelungen müssen mindestens sieben Tage vor Beendigung der Montage unserer Anlage fertig gestellt sein.

Rohrleitungsspezifikationen

Rohrabmessungen nach DIN 2440 längsnaht geschweißt, EN 10255

Außendurchmesser/Wanddicke:

DN 25, 33,7 x 3,25 mm verzinkt

DN 32, 42,4 x 3,25 mm verzinkt

DN 40, 48,3 x 3,25 mm verzinkt

DN 50, 60,3 x 3,65 mm verzinkt

Rohrabmessungen nach DIN 2458 /1626, St. 37 längsnaht geschweißt, EN 10217-1

Außendurchmesser/Wanddicke

DN 65, 76,1 x 2,6 mm verzinkt

DN 80, 88,9 x 2,9 mm verzinkt

DN 100, 114,3 x 3,2 mm verzinkt

DN 125, 139,7 x 3,6 mm grundiert

DN 150, 168,3 x 4,0 mm grundiert

DN 200, 219,1 x 4,5 mm grundiert

DN 250, 273,0 x 5,0 mm grundiert

DN 300, 323,9 x 5,6 mm grundiert

Bauseitige Leistungen allgemein

• Freiräumen ausreichender Montage- und Materiallagerflächen
• Bereitstellung einer Brandwache falls erforderlich
• Bereitstellung von Sanitäranlagen für das Montagepersonal
• Bereitstellung des erforderlichen Stromes und Wassers während der Montage
• Kennzeichnung der Rohrleitungen der Löschanlage nach DIN 2403, wenn die Kennzeichnung von der Genehmigungsbehörde gefordert wird

Gewährleistung nach VOB

Für die Gewährleistung gemäß VOB ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit uns binnen eines Jahres nach Fertigstellung, spätestens jedoch nach Inbetriebnahme der Sprinkleranlage, Voraussetzung

Kalkulationsgrundlagen

Grundlagen der Kalkulation der Einheitspreise sind:

• Ungehinderter Einsatz von fahrbaren Montagebühnen, Gerüsten, und so weiter
• Ununterbrochene Montage mit anschließender Funktionsprüfung und Übergabe
• Montage während der Arbeitszeit 7:30-16:30 Uhr
• Anfahrmöglichkeit mit LKW.

Gewährleistung Flexschläuche

Sollen bereits vorhandene, schon einmal eingebaute Flexschläuche versetzt werden, übernimmt die Firma Arasti hier für keine Gewährleistung.

Bauseitige Leistungen Wasserlöschanlagen

• Die Abnahme einschließlich der Abnahmegebühr vom zuständigen Abnahmeorgan
• Erstellen ausreichend bemessener Abwasseranschlüsse in der Sprinklerzentrale, an den Alarmventilstationen, und an den Spül- und Entleerungsanschlüssen des Rohrnetzes.
• Heranführen nicht abschaltbarer Anschlüsse von der Niederspannungsverteilung zur Störmeldezentrale, (230 V, 50 Hz, 10 A) abgesichert. Die Vorschriften DIN, VDE, VdS, örtliche Richtlinien des EVU sind zu berücksichtigen.
• Anschluss der Alarmdruckschalter an die bauseitige Brandmeldeanlage unter Beachtung der Vorschriften des VdS, VDE; DIN, den örtlichen Richtlinien des EVU.
• Erden der Brandschutzanlagen nach örtlichen Vorschriften.

Dieses Angebot und eine mögliche Auftragsannahme sind nur gültig, wenn der Auftraggeber in ausreichender Höhe durch unseren Kreditversicherer Euler Hermes – vor Bestellbeginn der Materialien und  vor Arbeitsbeginn – kreditversichert ist. Ansonsten erfolgt die Zahlung per Vorkasse. Alle Materialien verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma ARASTI- Feuerschutzanlagen GmbH & Co. KG.

Die Firma Arasti übernimmt grundsätzlich keine pauschalen Reinigungskosten und keine Aufrechnung mit anderen Bauvorhaben des Auftraggebers.

Zahlungsziel: 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung netto.
Angebotsbindungsfrist: 3 Wochen
Montagevorlauf: Nach Vereinbarung

Für die Abmeldung der Brandmeldeanlage während der Sprinklerarbeiten ist ausschließlich der Auftraggeber/Betreiber zuständig.

Die Firma ARASTI übernimmt für mögliche Fehlauslösungen von Brandmeldelinien keinerlei Verantwortung. Es ist durch den Auftraggeber/Betreiber eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass die Brandmeldetechnik vor Beginn der Arbeiten derart ausgeschaltet ist, dass eine Fehlauslösung ausgeschlossen ist. Unser Personal ist nicht befugt und nicht autorisiert, in die Brandmeldetechnik einzugreifen.

Gerichtsstand: Essen